Aktualisiert – 6. Mai 2022
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Verwendung von Masken im Zusammenhang mit COVID-19 nur noch in den folgenden Fällen obligatorisch ist:
- In allen Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen, unabhängig davon, ob sie von Beschäftigten, Besuchern oder Patienten aufgesucht werden, mit Ausnahme derjenigen, die in ihren Privaträumen bleiben.
- In allen öffentlichen Verkehrsmitteln, sei es in Flugzeugen, Bussen oder Schiffen, wenn es nicht möglich ist, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, außer in Kabinen, wenn sie von mehreren Personen genutzt werden.
Es wird nach wie vor empfohlen, dass Personen, die COVID-19 ausgesetzt waren, in Situationen, in denen es zu einem längeren Kontakt mit Personen kommt, die weniger als 1,5 Meter entfernt sind, weiterhin Masken tragen.
Außerdem sollten Masken in geschlossenen öffentlichen Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, sowie bei Massenveranstaltungen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Auch bei Familientreffen, privaten Zusammenkünften oder Feiern wird je nach Verletzlichkeit der Teilnehmer zu verantwortungsvollem Handeln aufgefordert.
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Aktualisiert – 28. Februar 2022
Gilt für alle Balearen ab dem 28. Februar 2022:
Wir haben uns endgültig von der COVID-19-Vollimpfungsbescheinigung (Covid-Pass) und den Gesichtsmasken in allen Außenbereichen einschließlich Höfen, Terrassen und allen Bildungseinrichtungen verabschiedet.
Alle Beschränkungen wurden auf ein Minimum reduziert, dennoch müssen die folgenden vier Maßnahmen eingehalten werden:
- Halten Sie so weit wie möglich einen Sicherheitsabstand ein
- Tragen Sie eine Gesichtsmaske (die Nase und Mund bedeckt) in stark bevölkerten öffentlichen Innenräumen, wenn es nicht möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,5 m in überfüllten Bereichen einzuhalten
- Persönliche Handhygiene aufrechterhalten
- Das Rauchen bleibt auf den Terrassen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr oder ähnlichen Räumen verboten.
In Hotels und Restaurants sollten die Gäste in geschlossenen Räumen immer sitzen und eine Maske tragen, außer zum Zeitpunkt des Verzehrs. Hotel- und Gaststättenpersonal muss immer eine Maske tragen.
In diesen Einrichtungen ist eine Kapazität von 100 % zulässig, wobei mindestens 4 Quadratmeter pro Tisch zur Verfügung stehen müssen, um den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand einzuhalten, und hydroalkoholische Gele und Händedesinfektionsmittel verfügbar sind.
Reisen Sie nach Ibiza? Bitte beachten Sie unsere Ibiza Reiseprognose 2022
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Aktualisiert – 15. Februar 2022
Gilt für alle Baleareninseln ab dem 10. Februar:
Wir haben uns endgültig von COVID-19 Vollimpfungsbescheinigung (Covid-Pass) und Gesichtsmasken in allen Außenbereichen einschließlich Höfen, Terrassen und allen Bildungseinrichtungen verabschiedet.
Alle Beschränkungen wurden auf ein Minimum reduziert, dennoch müssen die folgenden drei Maßnahmen eingehalten werden:
- Halten Sie so weit wie möglich einen Sicherheitsabstand ein
- Tragen Sie eine Gesichtsmaske (die Nase und Mund bedeckt) in stark bevölkerten öffentlichen Innenräumen, wenn es nicht möglich ist, in überfüllten Bereichen einen sicheren Abstand einzuhalten
- Persönliche Handhygiene aufrechterhalten
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Aktualisiert – 1. Februar 2022
Gilt für alle Baleareninseln ab dem 10. Januar:
Sie können aufgefordert werden, Ihre COVID-19-Vollimpfungsbescheinigung an den folgenden Orten vorzulegen (es liegt im Ermessen der einzelnen Einrichtungen, ob sie ihre Kunden nach der Impfbescheinigung fragen):
- Restaurants, Bars, Cafeterias, Social Clubs, Nachtclubs oder andere Orte, an denen Tanzen erlaubt ist
- Feiern, Kongresse, Seminare oder Ähnliches
- Alle touristischen Einrichtungen oder Räumlichkeiten mit Mehrbettzimmern
- Kinos und andere kulturelle Räume
- Turnhallen oder Ähnliches
- Wettbewerbe und Outdoor-/Hallentraining (außer für Kinder unter 12 Jahren)
- Sportveranstaltungen
Alle Beschränkungen wurden auf ein Minimum reduziert, dennoch müssen die folgenden drei Maßnahmen eingehalten werden:
- Halten Sie so weit wie möglich einen Sicherheitsabstand ein
- Tragen Sie überall in bevölkerten öffentlichen Innenräumen eine Gesichtsmaske (die Nase und Mund bedeckt)
- Persönliche Handhygiene aufrechterhalten
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