Goldenes Visum für Spanien 2023: Residenz durch Immobilieninvestitionen

Spanien ist dank seiner erstklassigen Strände, seiner reichen Kultur und seiner Möglichkeiten für Immobilieninvestitionen nach wie vor ein beliebter Ort für internationale Käufer. Allerdings müssen die Aufenthalts- und Visabestimmungen auf Ibiza für Nicht-EU-Bürger oft noch geklärt werden.

Dank des spanischen Golden Visa-Programms können internationale Käufer, die nicht der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz angehören, jetzt in Spanien investieren und eine legale Genehmigung erhalten – und damit die Chance auf einen sicheren Wohnsitz in Spanien.

Lesen Sie weiter, um einen praktischen Einblick zu erhalten, die neuesten Informationen zur Erlangung eines Goldenen Visums in Spanien zu erhalten und zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können!

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Was ist ein Goldenes Visum für Spanien 2023?

Das spanische Goldene Visum ist ein Aufenthaltsprogramm für Investitionen, das die spanische Regierung 2013 als Teil ihrer nationalen Strategie zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Gewinnung ausländischer Investitionen eingeführt hat. Das Goldene Visum, oft auch als Spanisches Investorenvisum oder Spanisches Aufenthaltsgenehmigungsprogramm bezeichnet, setzt voraus, dass Immobilieninvestoren mindestens 500.000 € ausgeben, um sich zu qualifizieren.

Das Goldene Visum ermöglicht es den Inhabern und ihren Familien, in Spanien zu leben und nach fünf Jahren den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten zu erlangen, mit der Möglichkeit, nach zehn Jahren spanischer Staatsbürger zu werden.


Habe ich Anspruch auf ein goldenes spanisches Visum und einen ständigen Wohnsitz auf Ibiza, Spanien?

Die spanische Regierung gewährt Nicht-EU-, Nicht-EWR- oder Nicht-Schweizer Bürgern, die eine qualifizierte finanzielle Investition in die spanische Wirtschaft tätigen, eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist dann später nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien möglich. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie sich innerhalb dieser fünf Jahre weniger als elf Monate außerhalb Spaniens aufgehalten haben.

Allgemeine Voraussetzungen für das Goldene Visum Spanien:

  • Hauptantragsteller muss über 18 Jahre alt sein
  • Sie müssen die erforderlichen erheblichen Investitionen tätigen
  • Strafregister muss sauber sein
  • Die Antragsteller dürfen nicht auf der nationalen Liste der unerwünschten Personen stehen.
  • Die Bewerber müssen eine gültige Krankenversicherung haben
  • Keine vorherige Ablehnung eines Visums oder einer Schengen-Einreise
  • Für den Lebensunterhalt der Antragsteller in Spanien sind Mittel erforderlich

Wie beantrage ich ein goldenes Visum für Spanien?

Sobald Sie eine Immobilie für mindestens 500.000 € kaufen, haben Sie automatisch Anspruch auf ein einjähriges Goldenes Visum. Wenn Ihre Investition im ersten Jahr noch nicht getätigt wurde, müssen Sie Ihre erste zweijährige Aufenthaltserlaubnis persönlich beantragen.

Sie können sich in folgenden Schritten bewerben:

  • Eine qualifizierte finanzielle Investition tätigen
  • Sicherstellen, dass Ihre Dokumente ins Spanische und Englische übersetzt und gemäß den spanischen Regierungsvorschriften legalisiert werden
  • Stellen Sie den Erstantrag beim spanischen Konsulat
  • Buchen Sie ein Interview
  • Teilnahme an einem Termin zur Erfassung biometrischer Daten in Spanien und Warten auf die endgültige Genehmigung
  • Nach der Genehmigung zahlen Sie die Gebühr für die Erteilung der staatlichen Genehmigung.
  • Eröffnung eines spanischen Bankkontos und einer NIE
  • Ihr Visum und Ihre Aufenthaltsgenehmigung werden ausgestellt und sind ein Jahr lang gültig.
  • Erneuern Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis am Ende des zweiten Jahres
  • Im fünften Jahr dauerhaft ansässig werden
  • Beantragung der Staatsbürgerschaft und des spanischen Passes nach zehn Jahren

Welche Unterlagen und Gebühren benötige ich für einen Antrag auf ein Goldenes Visum?

Um ein Goldenes Visum zu beantragen und zu verlängern, müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen. Es ist ratsam, sich bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen spanischen Konsulat zu erkundigen, um mehr Informationen über zusätzliche Dokumente in jedem Fall zu erhalten.

Das brauchen Sie dazu:

  1. Ausgefüllter Antrag
  2. Reisepass, noch mindestens ein Jahr gültig, mit zwei leeren Seiten (Original und Kopie)
  3. Aktuelles Passfoto
  4. Gültige Krankenversicherung (Original und Kopie)
  5. Fotokopie und Originalübersetzung des ärztlichen Attests
  6. Strafregisterbescheinigung Ihres Herkunftslandes
  7. Nachweis der Zahlung der Visumgebühr in Landeswährung
  8. Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes im Konsularbezirk
  9. Nachweis der Identität und der Geschäftsfähigkeit des gesetzlichen Vertreters

Finanzielle Garantie

Für die Erteilung eines Aufenthaltsvisums ist eine finanzielle Sicherheit in Höhe von 2.130 € pro Monat für zwei Jahre und weitere 532 € für jede unterhaltsberechtigte Person erforderlich. Dazu müssen Sie die Originale und Kopien Ihrer Kontoauszüge der letzten 12 Monate vorlegen, aus denen Einzahlungen und Transaktionen hervorgehen.

Weitere Unterlagen für Antragsteller mit Familie

Alle Familienmitglieder müssen dieselben oben genannten allgemeinen Dokumente unterzeichnen. Zusätzlich sind Heirats- und Geburtsurkunden sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Unterhaltspflicht des Kindes erforderlich, wenn es über 18 Jahre alt ist.

Dokumente des Käufers

Sie müssen Ihrem Visumantrag eine Bescheinigung des Grundbuchamts oder eine notariell beglaubigte Urkunde beifügen, aus der hervorgeht, dass die Urkunden beim Grundbuchamt eingereicht wurden.

Anwendbare Gebühren

Die Antragsgebühr für das Goldene Visum für Immobilieninvestitionen beträgt derzeit 1.910 €. Für weitere Familienmitglieder betragen die Kosten zusätzlich 1.202 €. Danach fallen die üblichen Gerichtskosten an, in der Regel etwa 8.000 € für einen alleinstehenden Antragsteller, 10.500 € für eine vierköpfige Familie und weitere 2.500 € für jede Erneuerung.

Weitere zu berücksichtigende Steuern

Ausländische Einkommenssteuer, persönliche Einkommenssteuer (PIT), Kapitalertragssteuer und Grundsteuer sind einige Steuern, die Sie bei der Beantragung des Goldenen Visums in Spanien berücksichtigen müssen.

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Wie kann ich mit der Beantragung des Goldenen Visums und der Immobiliensuche auf Ibiza beginnen?

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